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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Unternehmen müssen ihre Prozesse an die neuen Datenschutz-Anforderungen anpasst haben. Der Vorteil ist, dass viele der neuen Anforderungen schon bekannt sind. So war die Führung eines Verfahrensverzeichnisses bereits nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtend, gleiches gilt für die Vorabkontrolle.
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