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Datenschutzgrundverordnung

Sind Sie bereit? 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Unternehmen müssen ihre Prozesse an die neuen Datenschutz-Anforderungen anpasst haben. Der Vorteil ist, dass viele der neuen Anforderungen schon bekannt sind. So war die Führung eines Verfahrensverzeichnisses bereits nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtend, gleiches gilt für die Vorabkontrolle.

Die Verantwortlichkeit für das Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, wird durch eine Nachweispflicht verdeutlicht, die sich auch in den Bußgeldern bis maximal 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes niederschlägt.

Hinzu kommt die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, die zeitgleich mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft tritt.  Es lohnt sich also, sich mit den neuen Herausforderungen des Datenschutzes zu beschäftigen.

Unternehmen können mithilfes dieses interaktiven Online-Tests des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht ermitteln, wie weit sie mit der internen Umsetzung der DS-GVO gekommen sind und an welchen Stellen nachgebessert werden sollte.

Sind Sie in Ihrem Unternehmen soweit? Was ist noch zu tun?

Der 25. Mai 2018 ist vorbei. Wer noch an der Umsetzung der Datenschutzverordnung was tun muss, kann beispielsweise mithilfe des Fragebogens eine Bestandsaufnahme machen und prüfen, welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen im Unternehmen vorhanden und ob sie mit der DS-GVO kompatibel sind. Insbesondere: weiterlesen…

Unser TIPP: nutzen Sie das Datenschutz-Kit von dem Datenschutzspezialisten IITR.  Eine kostengünstige Lösung und ideal für kleine und mittlere Unternehmen. Weitere Informationen.